Offizielle Informationen zum Event am 17./18.12.2011

Du hast einen Startplatz bei RACE-4-KIDS on Snow oder möchtest mitfahren? Hier findest Du eine Reihe von Informationen, die für dich als Teilnehmer wichtig sind.

Allgemeine Details zur Veranstaltung

  • 1. Der Reinerlös von RACE-4-KIDS on Snow kommt benachteiligten Kindern und Familien in Deutschland und Österreich zu Gute. Der Veranstalter entscheidet allein über den genauen Einsatz des Spendenerlöses.
  • 2. 10 Teams messen sich in einem 3-Stunden-Kartrennen. Die exakten Fahrtzeiten für die einzelnen Teilnehmer werden in Absprache mit dem Team bzw. vom Teamkapitän festgelegt.
  • 3. Jedes Team hat zwei oder drei Prominente als Teamkapitän und besteht folglich aus insgesamt sieben oder acht Fahrern.
  • 4. Gefahren wird mit Cross-Karts von der Firma Crosskart Racing Kleinzell auf einem professionell präparierten und abgesteckten, ca. 800 Meter langen Rundkurs vor dem Hotel Alpenrose in Kühtai.
  • 5. Es werden 30 Startplätze bei eBay versteigert.
  • 6. Die Auktionen starten in drei Staffeln im Zeitraum vom 20. bis 30. November 2011.
  • 7. Die prominenten Teamköpfe sind bei Versteigerungsbeginn gesetzt. In Krankheitsfällen oder bei anderen triftigen Absagegründen ist der Veranstalter berechtigt, kurzfristig Ersatz zu beschaffen. Daher hat der Höchstbieter keinen ausdrücklichen Anspruch auf den von ihm ersteigerten prominenten Fahrer bzw. dessen Team. Ersatzansprüche (Schadenersatz oder Gewährleistung) des Höchstbieters sind infolgedessen ausgeschlossen, ebenso ein Rücktrittsrecht.

Teilnahmebedingungen fürs Rennen:

  • 1. Akkreditierung am Renntag: Am ersten Renntag, Samstag, den 17.12.2011, muss sich der Teilnehmer zur Registrierung spätestens um 08:30 Uhr vor Ort am Hotel Alpenrose in Kühtai einfinden. Danach erfolgt die Teambesprechung.
  • 2. Der Rennteilnehmer muss am Renntag mindestens 16 Jahre alt sein, Geburtsstichtag ist der 17.12.1995. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich. Die Entscheidung darüber trifft der Veranstalter im eigenen Ermessen.
  • 3. Haftungsausschluss und Sicherheitsvorkehrungen: Der Teilnehmer ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Er bestätigt mit seiner Teilnahme, über sämtliche Voraussetzungen (v.a. keine körperlichen Beeinträchtigungen etc.) für das Bestreiten eines Kartrennens zu verfügen. Er ist verpflichtet zu seiner eigenen Sicherheit einen geeigneten Helm (Vollvisier gem. ECE-Norm 22/05) zu tragen, ebenso geeignete (Motorrad-) Handschuhe und Kleidung (Kart-Overall, Schuhe etc.). Beides wird vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter ist berechtigt, im Falle von nicht geeigneter Kleidung bzw. Ausrüstung den Start eines Teilnehmers zu verweigern. Ersatzansprüche daraus kann der Teilnehmer nicht ableiten.
  • 4. Die Teilnahme der Fahrer erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters und seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art ist ausgeschlossen. Der Fahrer bestätigt mit der Akzeptanz der Teilnahme- und Rennbedingungen, vor der Teilnahme am Rennen über eine geeignete Versicherung zu verfügen, die sowohl aktive als auch passive Schäden jeglicher Art umfasst.
  • 5. Streckenposten sorgen für die Sicherheit der Fahrer und des Publikums. Die Rennstrecke (Fahrbahn) darf während der Trainingsläufe und des Rennens nur durch Streckenposten betreten werden. Weitere Sicherheitsbestimmungen werden am Renntag durch die Rennleitung bekannt gegeben. Die Kart-Betreuung am Renntag wird durch unseren Kart-Vermieter geregelt. Im Fall von Unfällen und Pannen besteht kein Anspruch auf ein Ersatzkart.
  • 5. Der Veranstalter haftet nicht für den gänzlichen oder teilweisen Ausfall der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, auf Grund nicht vorhersehbarer oder nicht vertretbarer Ereignisse. In derartigen Fällen erfolgt keine Rückzahlung des Kaufpreises bzw. Höchstgebotes und dergleichen. Festgehalten wird darüber hinaus, dass den Veranstalter und dessen Personal hinsichtlich der ins Veranstaltungsgelände mitgebrachten Sachen des Teams keinerlei Verwahrungspflichten treffen. Der Veranstalter haftet zudem nicht für Schäden an Autos, Motorrädern, Bussen und anderen Fahrzeugen, die auf Parkplätzen, Zu- und Abfahrten im Umfeld der Veranstaltung entstehen. Verhaltenshinweise und die gültigen Verordnungen vor Ort sowie die Straßenverkehrsordnung sind zu beachten.
  • 6. Fotos, Filmaufnahmen, etc.: Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung aufgenommenen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen und elektronischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten, Internet, etc.) ohne Vergütungsrechte verbreitet, veröffentlicht oder sonstwie genutzt werden.
  • 7. Änderungen: Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, Änderungen an den Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Auch die Bekanntgabe zusätzlicher Bedingungen behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Ein Ersatzanspruch aus einer möglichen Änderung der Bedingungen besteht für die Teilnehmer nicht.
  • 8. Allgemeine Hinweise: Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Teilnehmer (Fahrer) die Richtigkeit seiner Daten und erkennt diese Teilnahmebedingungen an. Sollte eine oder mehrere der in diesen Bestimmungen getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.